Die professionelle Bearbeitung von Mandaten im Bereich des Insolvenzrechts setzt nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch ausgeprägte wirtschaftliche Expertise voraus. Diese Expertise ist essenziell, um Vermögenswerte und Unternehmen adäquat zu bewerten, effektive Sanierungskonzepte und Insolvenzpläne zu erstellen sowie die Fortführung von Betrieben zu überwachen. Durch die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und spezialisierten Beratern für mittelständische Unternehmen, gewährleisten wir eine umfassende und qualifizierte Betreuung. Unsere Dienstleistungen richten sich dabei nicht nur an mittelständische Betriebe, sondern auch an Kleinunternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.
Zentraler Aspekt unserer Beratungstätigkeit ist die Unterstützung von Unternehmen in Krisen- oder Insolvenzsituationen, mit dem Ziel, die Krise zu meistern oder die Insolvenz abzuwenden. Hierbei sind rechtliche sowie betriebswirtschaftliche Überlegungen gleichermaßen wichtig. Wir analysieren die aktuelle Finanzsituation, prüfen Sanierungsoptionen, beraten hinsichtlich notwendiger Anträge und reagieren auf Anträge von Gläubigern. Besonders im Fokus steht dabei die Minimierung von Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschafter. In bestimmten Fällen kann ein Insolvenzantrag im Sinne der Sanierung der richtige Schritt sein, um die Fortführung des Betriebs zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Insolvenzordnung eröffnet hierfür durch den Grund der drohenden Zahlungsunfähigkeit präventive Handlungsoptionen.
In der Beratung von Gläubigern liegt unser Fokus auf der Anmeldung von Forderungen, der Verteidigung gegen Anfechtungsansprüche sowie der Wahrung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten. Insolvenzrechtliche Aspekte beeinflussen zudem regelmäßig andere Rechtsbereiche. Beispielsweise sind sie relevant bei der Gestaltung von Verträgen im Gesellschafts-, Kredit- und Baurecht oder der rechtlichen Begleitung von Projekten im Immobilien- und Baubereich.
Unser Anspruch ist es, Ihnen im Bereich des Gesellschaftsrechts erstklassige juristische Unterstützung zu bieten, um Ihre Interessen bei Streitigkeiten und Projekten optimal zu vertreten. Unsere Anwälte und Steuerberater investieren kontinuierlich in ihre Weiterbildung, um Ihnen stets aktuelle Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen in Deutschland zu gewährleisten.
Unsere Steuerberater führen betriebswirtschaftliche Analysen durch, erstellen Jahresabschlüsse, übernehmen die Buchführung und stehen Ihnen bei steuerrechtlichen Fragen beratend zur Seite. Bei internen sowie externen Konflikten bieten unsere Mediatoren professionelle Unterstützung an. Ihre Zufriedenheit und die qualifizierte Bearbeitung Ihrer Anliegen, basierend auf unserer langjährigen Erfahrung, stehen für uns an erster Stelle.
Wir bieten unsere Expertise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, mittelständischen Familienbetrieben, Kleinunternehmern sowie Freiberuflern an. Unser breites Spektrum an Dienstleistungen deckt alle Aspekte von der steuerlichen Beratung, über Compliance bis hin zu Fragestellungen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ab. Unsere Mandanten profitieren von der umfassenden Betreuung durch unsere erfahrenen Partner und die gesamte Kanzlei.
Zögern Sie nicht, Kontakt zu unseren Gesellschaftsrechtsexperten aufzunehmen – wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Unternehmen unterstützen zu dürfen!
Im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Arbeit steht das Zivil- und Vertragsrecht. Unser Ansatz garantiert Ihnen, dass Sie für jegliche rechtliche Fragestellungen und für alle Vertragstypen - von Kauf-, Werk-, Miet-, Darlehens-, Gesellschafts-, Erb-, Dienst-, Geschäftsbesorgungs-, Arbeits-, Sportler-, Versicherungs- bis hin zu Bauverträgen - stets einen fachkundigen Berater aus unseren spezialisierten Fachbereichen zur Seite haben.
Wir widmen uns nicht nur der Auslegung von Verträgen und der gerichtlichen Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, sondern auch den Sekundäransprüchen wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die sorgfältige Erstellung und Überarbeitung von Verträgen mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung ist für uns ebenso essentiell, um Haftungsrisiken effektiv zu minimieren.
Ein spezieller Fokus liegt auf dem AGB-Recht, welches eine genaue Kenntnis und Anwendung der neuesten Rechtsprechung erfordert. Ohne diese Expertise könnten wichtige Vertragsklauseln bei einer gerichtlichen Überprüfung schnell für unwirksam erklärt werden. Unsere Erfahrung und Fachkompetenz sichern die rechtliche Stabilität Ihrer Verträge und schützen vor späteren Streitigkeiten über unklare oder unvollständige Klauseln.
Wir empfehlen eine frühzeitige Beratung im Bereich des Zivil- und Vertragsrechts, um Risiken adäquat einschätzen und mögliche Probleme rechtzeitig identifizieren und lösen zu können. Eine vorausschauende rechtliche Betrachtung und Beratung dient der Risikominimierung und der Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie in Ihren vertragsrechtlichen Angelegenheiten unterstützen können.